Liebe Mitglieder,
zur kommenden, ordentlichen Mitgliederversammlung am 16.09.2026 wurden folgende Anträge eingereicht:
1. Mitgliedsbeiträge
Die Finanzinformationen standen leiden nicht vorab zu Verfügung. Vorbehaltlich dieser Information, sollten die Mitgliedsbeiträge im Grunde ausreichen, um die wesentlichen laufenden Kosten abzudecken. Die Sponsorengelder, sowie Zuwendungen der HCH Freunde sind wichtige Bestandteile der Finanzierung, aber im Kern zu unsicher (und volatil), als dass die wesentlichen Ausgaben davon abhängen sollten. Soweit Spieler an zusätzlichen Trainings teilnehmen, sind diese durch einen erhöhten Beitrag abzudecken.
Ich beantrage deshalb folgendes: Die Mitgliedsbeiträge sind in der Höhe nach Prüfung der Finanzsituation anzupassen mit dem Zeil einen überwiegenden Teil der laufenden Kosten durch Beiträge abzudecken. Die Beiträge sollten sich darüber hinaus daran orientieren, in welchem Maße Ressourcen des Clubs (insbesondere Trainerzeiten) genutzt werden.
2. Boni
Vorbehaltlich der ausreichenden Finanzierung des Vereins, sollte die Mitgliederversammlung beschließen, dass (hauptamtlichen) Trainern ein erfolgsabhängiger Bonus ausgelobt wird. Die Voraussetzungen sollte die nachhaltige Erreichung sportlicher Ziele sein (betrachtet über einen Zeitraum von 18-24 Monaten), die ist einmal die sportliche Leistung (Abschneiden der Meister- und Pokalmannschaft), aber insbesondere auch sportliches Verhalten einer Mannschaft und die Übernahme von überobligationsmäßigen Aufgaben.
Die Höhe des Bonus sollte bis zu zwei Bruttomonatsgehälter betragen, wobei der Bonus jeweils (abhängig von der Zielerreichung) zwischen 0 und 100% liegen kann.
Ich beantrage deshalb folgendes: Der Vorstand wird aufgefordert die Einführung eines Bonusmodells für hauptamtliche Trainer zu prüfen und zu entwickeln.
3. Anwesenheitszeiten Trainer
Der Vorstand möge darauf hinwirken, dass hauptamtliche Trainer, jedes Spiel „ihrer“ Mannschaften coachen. Ausgenommen sind Fälle in denen zwei Mannschaften eines Trainers parallel spielen oder dringende persönliche Verhinderungsgründe. Während eines Spiels kann der Trainer nach seiner eigenen Beurteilung das Coaching durch einen Co-Trainer durchführen lassen, aber er/sie sollte nichtsdestotrotz anwesend sein, um die Leistung der Mannschaft bzw. der Spieler beurteilen zu können. Fälle in denen der Haupttrainer einer Mannschaft nicht bei Spielen anwesend ist, sind zu vermeiden (ausgenommen dringende persönliche Erfordernisse).
Ich beantrage deshalb folgendes: Der Vorstand hat darauf hinzuwirken, dass ein hauptamtlicher Trainer während des gesamten Trainings und allen Spielen der ihm/ihr zugeordneten Mannschaften anwesend ist und diese coacht. Ausgenommen sind Fälle in denen zwei Mannschaften parallel an verschiedenen Orten spielen und dringende persönliche Erfordernisse. Teil des Spiel ist auch das gesamte Aufwärmprogramm.
4. Fortbildung Trainer
Die Trainingsinhalte sind, soweit ersichtlich, sehr repetitiv und auch Mannschaften aus der Umgebung (1880 und SAFO) trainieren mehr oder weniger die gleichen Bewegungsabläufe und Routinen. Der Vorstand sollte deshalb darauf hinwirken, dass (hauptamtliche) Trainer bei anderen Clubs hospitieren, insbesondere während der trainingsfreien Zeit oder auch Trainer aus anderen Clubs zu einer Hospitanz einladen. Die Kosten sollten vom Club (einschließlich den HCH Freunden) getragen werden.
Ich beantrage deshalb folgendes: Der Vorstand soll darauf hinwirken, dass Trainer die Gelegenheit bekommen und wahrnehmen, bei anderen Club zu hospitieren, um die Trainingsmethoden weiterzuentwickeln. Genauso sollte geprüft werden, ob Trainer aus anderen Mannschaften für eine Hospitanz gewonnen werden können.
Hinweis des Vorstands zu den eingegangenen Mitgliederanträgen
Der Vorstand hat die fristgerecht eingereichten Anträge geprüft und wird diese in der Mitgliederversammlung zur Beratung stellen.
Nach erster Einschätzung betreffen einzelne Anträge Bereiche, die nach der Satzung in die laufende Geschäftsführung und Organisationsverantwortung des Vorstands fallen. Zudem bestehen zu einzelnen Vorschlägen Fragen hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit sowie ihrer finanziellen und organisatorischen Auswirkungen.
Der Vorstand wird seine Bewertung der Anträge in der Mitgliederversammlung erläutern. Beschlüsse der Mitgliederversammlung können nur im Rahmen der ihr nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Zuständigkeiten gefasst werden. Soweit Anträge Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung betreffen, werden sie als Anregung oder Empfehlung an den Vorstand behandelt.
Sportliche Grüße
Euer Vorstand

